1- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen die Rechte und Verpflichtungen zwischen INKA YAPI BAĞLANTI ELEMANLARI SAN. VE TİCARET A.Ş. (INKA) und dem Kunden fest. Alle Aufträge der Kunden werden auf Akzeptierung dieser AGB seitens des Kunden gültig. Sofern nicht anders von INKA vereinbart, lösen die allgemeinen Kaufsbedingungen des Kundens diese AGB nicht ab.
1.2 Da Konfirmationsdeklarationen seitens Kunden, welche auf seine eigenen Handlungen und/oder Kaufsbedingungen basieren, die jedoch gegen diese AGB sind, werden von uns im voraus abgelehnt, und haben keine rechtlichen Folgen.
1.3 Änderungen in diesen Bestimmungen werden nur mit unserem schriftlichen Einvernehmen gültig.
1.4 Sollte einer der Bestimmungen völlig oder teilweise nichtig werden, so wird das die Wirksamkeit anderer Bestimmungen hier in diesem Dokument nicht beeinflussen.
1.5 Der KUNDE akzeptiert mit dem Erteilen des Auftrages alle in diesen Spezifikationen angegebenen Bestimmungen.
1.6 Die Ungültigkeit/Nichtdurchsetzbarkeit einer Klausel oder eines Satzes dieser AGB bedeutet nicht, daß andere Bestimmungen oder Klauseln in dieser Spezifikation auch ungültig werden.
2- DIE AUSSTELLUNG DES ANGEBOTS UND DIE AUFSETZUNG DES VERTRAGES
2.1 Unser Angebot ist nicht fest und verbindlich. Die Unterzeichnung des Vetrages und der Vereinbarungen wird nur auf unsere schriftliche Konfirmation oder als Folge unserer Lieferung bindend und gültig. Im Falle von Lieferung, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Selbes Prinzip gilt für ergänzende, verändernde Veträge oder Nebenverträge.
2.2 Alle Informationen in Zeichnungen, Diagrammen, Massstäbe, Waagen oder Broschüren, Definitionen, Preislisten, in anderen Meldungen oder in unseren Angeboten und/oder in Dokumenten bezüglich unseren Angeboten sind geschätzte Daten. Diese Daten sind nur gültig, sofern sie von uns ausdrücklich und schriftlich angegeben werden.
2.3 Wir behalten uns das Recht vor den Entwurf unserer Produkte zu ändern. Wobei Kundenanfragen für Produktänderungen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung geltend werden. Entwursänderungsforderungen nach Beginn der Produktion können keinesfalls akzeptiert werden.
2.4 Änderungen im Angebot und in Preislisten oder andere Vorschläge gelten nur wenn von uns schriftlich bestätigt.
2.5 Alle unsere Urhaberrechte, Industrielle Urhaberrechte oder andere geistige Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte der Angebotsunterlagen (z.B. Diagramme, Zeichnungen, Abbildungen, bildliche Darstellungen), weder veröffentlicht oder nicht, bleiben weiterhin gewahrt. Diese Rechte und alle Informationen, die der Kunde erhält, können nur auf unsere schriftliche Genehmigung mit dritten Personen geteilt werden. Wir behalten uns das Recht auf Änderung vor.
3- DER AUFTRAG
3.1 Der Kunde wird seine Aufträge schriftlich so erteilen, daß die Lieferzeit auch berücksichtigt wird.
3.2 Für die Gültigkeit der Aufträge müssen die Zahlungen mit dem Auftrag erfolgen sofern eine andere Vereinbarung nicht getroffen ist.
3.3 Wir behalten uns das Recht vor, Kunden mit Girokontenschuld nicht zu beliefern.
3.4 Die Akzeptierung des Auftrages des Kunden bedarf unserer Bestaetigung des Auftrages. Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht zu akzeptieren.
4- LIEFERUNG
4.1 Sofern von uns nicht anders schriftlich angegeben, ist der Lieferungsort der Materialien, die seitens INKA vertrieben werden, ab unsere Fabrik.
Die Nichtbeachtung der Bestimmungen bezüglich der Lieferzeit gibt dem Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu stornieren, durch Angabe der vereinbarten Bestimmungen, die Zahlung zu verzögern oder die Zahlung aufzurechnen oder einzustellen.
4.2. Sollte die Lieferung zu einer von uns bestimmten Stelle gemacht werden, so haften wir für die Schäden bis zu dem Lieferort. Diese Angelegenheit gilt auch für Teillieferungen.
In Situationen, wo die Transportkosten vom KUNDEN getragen werden oder der Kunde den Transport übernimmt, geht die Verantwortung für Schäden auf den KUNDEN über sobald das Produkt dem Transporter, dem Carrier, der die Ware entegegennimmt, übergeben ist.
4.3. Reklamationen für unvollständige, mangelhafte und fehlerhafte Lieferungen müssen bei der Entgegennahme der Lieferung durch einen Bericht festgelegt werden. Der KUNDE muss die Situation nach Erhalt der Ware innerhalb höchstens 8 (acht) Tagen schriftlich mitteilen. Sonst wird die Lieferung als akzeptiert angenommen.
4.4. Der KUNDE wird die Ware, die er geliefert bekommt sofort bei der Lieferung auf Schäden, Mängel oder Überzahl kontrollieren und auf den...Kopien die notwendigen Bemerkungen machen und diese Note dem Fahrer aushändigen.
4.5. Liefer- und Ausführungsfriste verlängern sich etwas mehr; falls insbesondere die Massnahmen für Ereignisse wie Streiks und Lockouts, die ausserhalb unserer Kontrolle sind, die keine Priorität haben und die die Herstellung der Ware, die Lieferung der Ware der Lieferung oder die Ausführung der Abläufe beeinflussen und hindern.
Dieselbe Situation gilt auch wenn betreffende Ereignisse bei dem erst belieferten KUNDEN vorkommen oder wenn wir uns mit der Lieferung verspäten, sogar wenn diese während dieser Zeit auftreten. Wir werden unseren KUNDEN sofort über diese Art von wichtigen Situationen informieren sobald diese auftreten und enden. Alle Arten von Steuererhöhungen, Devaluationen etc., die vor der Lieferung der Waren entstehen, werden vom Kunden als angenommen gesehen.
4.6. Sollten die Lieferungs- und Ausführungsperioden überschritten werden, so ist der KUNDE berechtigt, uns eine angemessene Zeit für Lieferung und Ausführung zu geben. Welche rechtlichen Gründe es auch haben mag, ausser Absicht und grobe Fahrlässigkeit, kann von uns wegen Verspätung keine Schadensersatzklage eingeleitet werden.
4.7. Das Entsprechen der Lieferungs- und Ausführungszeiten ist abhängig von der Einhaltung der Vertragsbestimmungen seitens des KUNDEN. Das Recht auf Änderungen bleibt vorbehalten.
4.8. Mit Bezug auf Verkäufe deren Lieferung wir übernehmen, werden wir die Art des Transportes, das Transportfahrzeug, die Route und die Art und den Rahmen der schützenden Werkzeuge und Einrichtungen bestimmen und feststellen. Bei dieser Bestimmung und Feststellung werden wir höchste Aufmerksamkeit zeigen und uns von allen möglichen Verantwortungen befreien.
4.9. Das Nichteinhalten der Bestimmungen bezüglich der Lieferzeit gibt dem Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu stornieren, die Zahlung zu verzögern oder von einem Betrag abzusetzen oder die Zahlung einzustellen, indem der Kunde auf die vereinbarten Bestimmungen zuweist.
4.9.a. Eine Verzugsstrafe kann von INKA nicht verlangt werden, wenn die Prinzipien, Bestimmungen und Bedingungen bezüglich den Strafen nicht in der Auftragsbestätigung akzeptiert worden sind.
5. PREIS
5.1 Die Preise worauf eine Rechnung ausgestellt wird, sind die Preise in der Preisliste, die am Liefertag gültig sind oder im Falle eines Angebotes, die Angebotspreise, die innerhalb der Gültigkeitsfrist des Angebotes angegeben wurden.
Die in der Rechnung angegebenen Warenbeträge werden über den am Tag der Einziehung der Auftragsbeträge gültigen, effektiven Währungskurs der Zentral Bank in die Türkische Lira umgewandelt. Ausgeschlossen sind Waren, die in TL angegeben worden sind.
6- KONTOKORRENT und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Die Aufrechnung der Zahlung wegen vom KUNDEN vorgebrachten Forderungen, die von uns nicht akzeptiert werden, ist nicht erlaubt.
6.2 Auch wenn der Kunde diesbezüglich seine eigenen verschiedenen Bestimmungen hat, behalten wir uns das Recht vor, die geleisteten Zahlungen zuerst gegen die älteren Schulden des Kunden anzurechnen. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, Zahlungen, die nach Erstehen von Kosten und Zinsen geleistet werden, zuerst gegen die entstandenen Kosten anzurechnen, dann nach Abzug der Zinsen vom Originalschuldbetrag anzurechnen.
6.3 Sollte der KUNDE es versäumen seinen Verpflichtungen nachzukommen, z.B. wenn sein Scheck nicht gedeckt ist oder die Zahlung nicht am Zahlungstag erfolgt; im Falle das Nichtbefolgen von Zahlungsbedingungen oder wenn eine Vollstreckung oder ein Gericht für die Einholung von der Zahlung eingeleitet wurde, so behalten wir uns das Recht vor, unabhängig der Fristen auf den Schecks, ohne eine Warnung oder Benachrichtigung zu geben, sofort die Zahlung zu fordern. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor noch nicht erfolgte Lieferungen nur gegen Barzahlung oder mit einer Bankgarantie – Kreditbrief machen zu lassen.
Sollten die Vorauszahlungen und Garantiebeträge nicht in der eingeräumten Zeit erfolgen, werden wir berechtigt sein, den Vertrag zu kündigen, in der Weise, daß die Forderungen des KUNDEN bezüglich der nicht erfolgten Lieferungen auch eingestellt werden. In den oben genannten Fällen behalten wir uns das Recht vor, von den eingereichten Bankgarantien Gebrauch zu machen anstelle des Vertrags zu kündigen.
6.4 Sollte der Scheck des KUNDEN ungedeckt sein, so wird dieser von uns präsentiert und vom KUNDEN mit Verzugszinsen zusammen bezahlt. Die Zeit zur Berechnung der Verzugszinsen ist die Zeit zwischen dem Zahlungsdatum und des Einzugs des Schecks. In Anbetracht dieser Zeit wird dem Kunden auch die MWSt über monatlich 2% angerechnet und der Verzugsbetrag errechnet. Diese Säumnisgebühr wird dem Hauptbetrag addiert und einbezogen. Das Recht auf Änderung ist vorbehalten.
6.5 Sollten die Kundenschecks ungedeckt sein, so werden diese von uns aufbewahrt. Sollte innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Aufbewahrungsdatum eine Barzahlung erfolgen, so werden keine Verzögerungszinsen verlangt. Sollte diese Zeit überschritten werden, so werden Zahlungsverzugszinsen von monatlich 2% für die Zeit zwischen dem Zahlungsdatum des Schecks und der eigentlichen Zahlung berechnet und eine Verzugsrechnung ausgestellt.
7. GÜLTIGKEIT
7.1 Mit dem in Kraft treten dieser AGB, werden die Verkaufsbedingungen der vorangegangenen Jahre ungültig.
8. STREITIGKEITEN
8.1 Das Gesetz, das bei der Lösung von Streitigkeiten, die aus der Handelsbeziehung entstehen, eingesetzt wird, ist das Türkische Recht, wobei die Handelsgerichte und Gerichtsvollzieher von Istanbul ermächtigt sind.
9. BEWEIS-VERTRAG
Für die Lösung von Streitigkeiten, die bei der Ausführung dieser Spezifikation auftreten können, werden Handelsbücher und Unterlagen als alleinige Beweise akzeptiert.
10. BENACHRICHTIGUNG
Die Benachrichtigungsadresse des Kunden wird die Adresse sein, die auf dem Auftragsformular angegeben ist, so daß alle zu der genannten Adresse gemachten Benachrichtigungen rechtlich als ausgeführt angenommen werden.